Der richtige Schutz für kleine Abenteurer

Wenn Kinder spielen, tun sie das ohne lange über die Risiken nachzudenken. Natürlich geht dabei auch schon mal was daneben. Damit Sie im privaten Bereich schon mal vorbeugen können, haben wir hier die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und Adressen für Notfälle als Checklisten hinterlegt.

Meistens gehen die Abenteuer glimpflich und ohne größere Schäden an Gesundheit und Gegenständen aus. Aber was, wenn etwas Ernstes passiert?

Ein guter Versicherungsschutz nimmt im Ernstfall die finanziellen Sorgen ab, damit das Kind in der Zukunft nicht das Nachsehen hat.

Gesetzliche Versicherung nicht ausreichend

Im Kindergarten, im Hort, in der Kindergrippe und in der Schule sowie auf dem Weg dorthin und zurück, bietet die gesetzliche Unfallversicherung den Kindern eine Art Grundabsicherung, doch sind die Versicherungsleistungen sehr bescheiden. Doch alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall, die meisten davon ereignen sich zu Hause und in der Freizeit. Gerade Kinder sind bei Spiel und Sport besonderen Gefahren ausgesetzt. Die private Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen weltweit und rund um die Uhr. Sie trägt unter anderem das finanzielle Risiko, wenn ein Unfall beispielsweise Invalidität zur Folge hat oder einen Krankenhausaufenthalt erfordert.

 

Um Ihr Kind vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen, bieten sich zwei Möglichkeiten an: Einerseits können Sie Ihr Kind mit einer Risikounfallversicherung schützen, hier ist der Beitrag gering: 10-30 Euro pro Monat, je nach Versicherungsumfang. Allerdings ist das Geld auch verloren, wenn (hoffentlich) nichts passiert. 

Andererseits können Sie eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wählen. Unabhängig von einem Schadenfall erhalten Sie dann Ihre Beiträge inklusive einer angemessenen Verzinsung zurück. Hier ist der monatliche Beitrag allerdings etwas höher.

Eltern haften für Ihre Kinder

Für Schäden, die Kinder Dritten zufügen, haften Sie als Eltern in aller Regel wie für eigenes Verschulden: lebenslang und mit ihrem gesamten Vermögen. Kein Wunder, dass die Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung gehört.

Praktisch: Kinder sind bis zum Erreichen der Volljährigkeit oder bis zum Ende der Erstausbildung bzw. des Studiums, jedoch längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bei den Eltern mitversichert, soweit diese eine private Haftpflichtversicherung besitzen.

Sicherheit im Krankheitsfall

Was für die Gesundheit Ihrer Kinder richtig und wichtig ist, sollten Sie als Eltern selbst bestimmen – beispielsweise mit einem individuellen Krankenversicherungsschutz. Die gesetzlichen Krankenversicherungen können nur eine Grundversorgung bieten. Hinzu kommt, dass Zuzahlungen erhöht und Leistungen weiter gekürzt werden. Wie bei Erwachsenen, sollte bei Kindern über eine Krankenzusatzversicherung nachgedacht werden. Geringe Beiträge reichen hier schon aus, um im Krankheitsfall Zuzahlungen (z.B. für Brillen) zu verringern und Anspruch auf Zusatzleistungen, wie Chefarztbehandlung oder das Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus, zu erhalten.

Volksbank Siegerland eG
BLZ: 46060040

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