Ungeförderte Riester-Zahlung nach der "60/12-Regelung"

Bewusste Überzahlung: steuersparend

Seit Einführung der Abgeltungsteuer gibt es nur noch sehr wenige steuerlich privilegierte Anlageprodukte, so z.B. offene Immobilienfonds und Kapitalversicherungen.

 

Eine weitestgehend unbekannte Möglichkeit ist hingegen die Einzahlung in eine ungeförderte Riester-Rente.

Nimmt man Einzahlungen bis zu 20.000 € pro Jahr in einen ungeförderten Riester-Vertrag vor, werden diese wie Kapitallebensversicherungen besteuert: Ist der Sparer bei Ablauf mindestens 60 Jahre und der Vertrag mindestens zwölf Jahre alt, ist bei Ablauf lediglich die Hälfte des Ertrages steuerpflichtig, während der Laufzeit sind die Einkünfte abgeltungsteuerfrei.

Durch die bei Riester-Verträgen gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie ergeben sich interessante Investitionsmöglichkeiten in Aktienfonds. Oder man investiert in einen ungeförderten Riester-Banksparplan, völlig kostenlos und sicher. Die Verzinsung liegt 0,6 % unter der Umlaufrendite.

Volksbank Siegerland eG
BLZ: 46060040