Mit Fuchs WohnRente noch schneller in die eigenen vier Wände

"Wohnriestern" mit Schwäbisch Hall - das kann sich richtig rechnen: Mit dem Fuchs WohnRente-Bausparvertrag profitieren Sie über die gesamte Laufzeit von den Vorteilen der Riester-Förderung - wie beispielsweise hohe staatliche Zulagen, keine Einkommensgrenzen und der Kinder- und Familienfreundlichkeit.

 

Dank Bausparen und staatlicher Altersvorsorge-Förderung bilden Sie kontinuierlich Eigenkapital. Das gibt Ihnen Sicherheit und senkt die Finanzierungskosten für den Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. So verwirklichen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und sparen zukünftig Miete - damit werden die Vorteile privater Altersvorsorge bereits vor Renteneintritt für Sie erlebbar!

Fuchs WohnRente-Bausparen - der rechtliche Rahmen

  • Mit den Riester-Zulagen wird der Bau, Kauf von selbstgenutzten Immobilien nach 2007 oder die Entschuldung ab Rentenbeginn(1) belohnt . Modernisierungsinvestitionen werden nicht riestergefördert.
  • Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig bis zu 75 % oder zu 100 % aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag entnommen und für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Übergangsregelung: Die Höhe des Entnahmebetrages bei vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Altersvorsorge-Verträgen muss bis Ende 2009 mindestens 10.000 EUR betragen.
  • Bausparen ist riesterfähig und bietet damit bis zu 3 Prämien-Chancen: Wohnungsbau-Prämie(2) , Arbeitnehmersparzulage(2) und auch die Riester-Zulage(3).

Ein Angebot mit vielen Vorteilen: der Fuchs WohnRente-Bausparvertrag

Der zertifizierte Fuchs WohnRente-Bausparvertrag ist insbesondere für Finanzierer attraktiv. Hier die wichtigsten Vorteile:

  • Darlehenszinssatz nominal: 2,95 % p.a.4
  • Geringer Regelsparbeitrag und niedrige Tilgung: jeweils 4 Promille der Bausparsumme pro Monat
  • Steuerfreie Ansparphase, dadurch keine Abgeltungsteuer
  • Hohe staatliche Förderung ohne Einkommensgrenzen

(1) Beginn der "Auszahlungsphase"

(2) Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

(3) Bei Berechtigung

(4) Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 3,17 %

Volksbank Siegerland eG
BLZ: 46060040