Die Abgeltungsteuer

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wie der Freitstellungsauftrag hat auch die Nichtveranlagungsbescheinigung den Zweck, einen Steuerabzug bei Kapitalerträgen zu vermeiden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird durch das Finanzamt auf Antrag erteilt.

 

Wer bekommt eine NV-Bescheinigung?

Die NV-Bescheinigung erhält derjenige, der im laufenden und in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich keine Einkommenssteuer bezahlen wird. Die Erteilung der NV-Bescheinigung durch das Finanzamt richtet sich somit nach dem zu versteuerndem Einkommen. 

 

Liegt man mit diesem unterhalb des Grundfreibetrages, muss keine Einkommensteuererklärung abgeben werden. Bei der Berechnung können ggfs. Altersentlastungsbeträge und außergewöhnliche Belastungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen einbezogen werden. Fragen Sie unsere Berater, wir helfen Ihnen gerne.

 

Beziehen Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit regelt der § 46 des Einkommensteuergesetzes die Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung:

 

Sie sind nur dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte eine bestimmte Grenze, nämlich den steuerlichen Grundfreibetrag und den Sonderausgaben-Pauschbetrag, übersteigen.

Grundfreibeträge, bis zu denen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen:

  2004 ab 2005
Alleinstehende: € 7.462,00 € 7.700,00
Verheiratete: € 14.925,00 € 15.401,00

Was bewirkt die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Die NV-Bescheinigung bewirkt, wie auch der Freistellungsauftrag, dass die Bank von Ihren Zinsen und Dividenden keine Abgeltungsteuer einbehält. Die Erträge werden Ihnen somit ungekürzt ausgezahlt.

 

Bis zu welchen Höchstbeträgen können Kapitalerträge steuerfrei bleiben?

Anders als beim Freistellungsauftrag werden bei der NV-Bescheinigung die Kapitalerträge in beliebiger Höhe ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Aber auch hier gelten Höchstbeträge. Sollten Ihre Kapitalerträge und andere Einkünfte diese übersteigen, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und Ihre NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückzugeben.

Höchstbeträge, bis zu denen Kapitalerträge steuerfrei bleiben können:

  2004 ab 2005
Alleinstehende: € 9.063,00 € 9.301,00
Verheiratete: € 18.127,00 € 18.603,00
Volksbank Siegerland eG
BLZ: 46060040

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