Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, führen wir ab 2009 die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte zusammen mit der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt ab.
Wenn Sie nichts unternehmen, setzt das Finanzamt Ihre zu zahlende Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung fest (soweit Ihre Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten). Sie sind daher verpflichtet, alle Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzulisten.