Folgende Anlageformen unterliegen u. a. nicht der Abgeltungsteuer, es gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter:
- Immobilien: Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre vergangen sind. Mieten und Pachterlöse unterliegen dem persönlichen Steuersatz im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Mobilien (Kunstgegenstände, Edelmetalle etc.): Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist.
- Private Rentenversicherungen: Nur der (relativ niedrige) Ertragsanteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
- Bei Kapitalversicherungen gilt seit 2005 die "60/12-Regelung": Ist Ihre Kapitalversicherung nach der Vollendung des 60. Lebensjahres fällig und hatte sie eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, ist lediglich die Hälfte der Erträge (Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungssumme) mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Abgeltungsteuer komt lediglich bei Nichtbeachtung der "60/12-Regelung" zur Anwendung.
- ‚Riester'- und ‚Rürup-Renten': Die gesamte Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz nachgelagert, also in der Rentenphase, zu versteuern.
- Nahezu sämtliche Käufe von Wertpapieren in 2008 unterliegen dem "alten" Steuerrecht, für bestimmte Anlageformen gibt es Ausnahmen oder Übergangsfristen.
- So genannte "Geschlossene Beteiligungen" unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Sie sind in der Regel einer anderen Einkunftsart, z.B. Einkünften aus Gewerbebetrieb, zuzuordnen.