Die bis zum 31.12.2008 angeschafften Kapitalanlagen, mit Ausnahme der sog. Finanzinnovationen (z. B. Zerobonds), genießen über das Jahr 2008 hinaus Bestandsschutz. Realisierte Gewinne werden nach einer Mindesthaltefrist von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt.
Aus dieser Regelung ergeben sich nur noch 2008 "einmalige" Chancen für Kapitalanleger, ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
| Beispiel: | |
|---|---|
| Aktienkauf Dezember 2007 | 10.000,00 € |
| Verkauf Juli 2015 | 15.000,00 € |
| Kursgewinn | 5.000,00 € |
Der Kursgewinn von 5000 € bleibt steuerfrei. Die Dividenden werden bis 2009 nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, danach mit der Abgeltungssteuer.
Werden also im Jahr 2008 Kapitalanlagen getätigt, bleiben die Kursgewinne nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei, unbefristet. Diese Regelung trifft im Übrigen auch auf Investmenetfonds und Dachfonds zu. Die Umschichtungen innerhalb des Investment- oder Dachfonds sind steuerlich irrelevant.
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Eine Sonderregelung gibt es für bestimmte Kapitalanlagen (gemäß § 20 EStG), insbesondere für so genannte ‚Zertifikate'. Soweit sie nicht vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, müssen sie bis zum 30.06.2009 verkauft werden, ansonsten wird der Gewinn von der Abgeltungsteuer erfasst.