Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca.15.000,00 € jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.
Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801,00 € bei Ledigen/1602,00 € bei Verheirateten übersteigen.
| Beispiel: (ohne Kirchensteuer) | |
|---|---|
| Nettoeinkommen (ledig) jährlich | |
| persönlicher Steuersatz ca. 18 %, | 10.000,00 € |
| Kapitalerträge (zusätzlich) | 1.000,00 € |
| ./.Sparerpauschbetrag | 801,00 € |
| zu versteuern | 199,00 € |
| persönlicher Steuersatz 18 % | 35,82 € |
| 5,5 % SolZ von 35,82 € | 1,97 € |
| gesamte Abgeltungssteuer | 37,79 € |
| Ertrag nach Steuern | 962,21 € |
Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199,00 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet.