Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801,00 € für Ledige und 1.602,00 € für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.
Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden-Einkünfte und Veräußerungsgewinne werden auf den neuen Sparer-Pauschbetrag ebenfalls angerechnet. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben auch über 2008 hinaus gültig.
Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Rentnern bis zu einem bestimmten steurpflichtigen Einkommen ausstellt, bleiben bestehen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Beantragung.