Seit dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25% Abgeltungsteuer erfasst.
Was bedeutet das für Ihre Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, den Steuerabzug zu vermeiden?
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Abgeltungssteuer besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten Abgeltungsteuer berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801,00 € bei Ledigen/1.602,00 € bei Verheirateten bleiben in veränderter Form bestehen.
| Erträge: | |
|---|---|
| Ertrag (Zinsen, Dividenden) | 100,00 € |
| 25 % KapSt (Abgeltungssteuer) | 25,00 € |
| 5,5 % SolZ von 25 € | 1,38 € |
| Ertrag nach Steuern | 73,62 € |
| Gewinne: | |
|---|---|
| Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten | 10.000,00 € |
| Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten | 11.000,00 € |
| Verkaufsgewinn | 1.000,00 € |
| 25 % KapSt (Abgeltungssteuer) | 250,00 € |
| 5,5 % SolZ von 250 € | 13,75 € |
| Ertrag nach Steuern | 736,25 € |