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Volksbank Siegerland eG
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Abgeltungsteuer 2008

Abgeltungsteuer

Die richtige Startaufstellung...

Ab dem Jahr 2009 verändert die Einführung der Abgeltungsteuer die Besteuerung von Geldanlagen für Privatanleger deutlich. Künftig werden dann Zinsen, Dividenden und Kursgewinne jeweils mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Dabei handelt es sich dann um eine abschließende Besteuerung der Kapitaleinkünfte.

 

Eine Veranlagung, also eine die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung, ist somit nicht mehr erforderlich. Dies vereinfacht die Besteuerung auf den ersten Blick folglich erheblich. Es gibt jedoch auch Besonderheiten:
  • Sofern der persönliche Grenzsteuersatz unterhalb der 25% liegt, kann man wie bisher die Veranlagung wählen und erhält dann anteilig zuviel gezahlte Steuern über das Finanzamt zurück.
  • Bei Einkünften aus dem Ausland ist die Angabe der Kapitaleinkünfte weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung erforderlich.
  • Ebenso bei Einkünften aus einem privaten Darlehen
Die Vereinfachung der Besteuerung führt hat jedoch ihren Preis. So fällt z.B. bei der Besteuerung von Dividenden das Halbeinkünfteverfahren weg und die Anrechnung von Werbungskosten ist nur noch innerhalb des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro pro Person möglich - inkl. Zins- und Dividendeneinkünte. Darüber hinaus gehende Aufwendungen, so z.B. die Aufwendungen für die Fahrt zur Hauptversammlung einer AG, werden auch im Rahmen einer Veranlagung nicht mehr berücksichtigt.

Zukünftig ist auch weiterhin die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der NV-Bescheinigung vorliegen, werden Zins- und Dividendenerträge unbegrenzt ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Diesen Vorteil können insbesondere Geringverdiener
Wer ist nun Gewinner bzw. Verlierer der Abgeltungsteuer? 
Da nach jetzigem Steuerrecht die Besteuerung der Kapitaleinkünfte zu dem jeweiligen individuellen Steuersatz erfolgt, profitieren alle Kapitalanleger deren persönlicher Steuersatz oberhalb der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% liegt. Dies ist insbesondere bei Zinseinkünften aus Spareinlagen, Festgeldern und festverzinslichen Wertpapieren der Fall. Bei der Besteuerung von Dividendeneinkünften entfällt ab 2009 das Halbeinkünfteverfahren und führt unabhängig vom persönlichen Steuersatz zu einer höheren Steuerlast der Kapitalanleger. Beispiel:
bis 2008ab 2009
Dividende100,00 Euro100,00 Euro
davon steuerpflichtig50,00 Euro100,00 Euro
Steuerzahlung bei einem persönlichen Steuersatz von 35%17,50 Euro
zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag0,96 Euro
25% Abgeltungsteuer25,00 Euro
zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag1,38 Euro
Dividende nach Steuern81,54 Euro73,62 Euro
Nachteil7,92 Euro

 

Während die mit einer Aktieninvestition verbundenen Kursgewinne derzeit nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei realisiert werden können, werden Kursgewinne ab 2009 ebenfalls mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% besteuert, sofern die Aktien nach 2008 angeschafft wurden. Dies führt zu teilweise deutlich geringeren Erträgen. Insbesondere bei lang laufenden Aktiensparplänen zu Absicherung der Altersvorsorge wirkt sich die Kursgewinnbesteuerung sehr negativ aus.

Welche Veränderungen sollte man noch im laufenden Jahr 2008 prüfen/vornehmen?
Vor dem Hintergrund der künftigen Kursgewinnbesteuerung sollte jeder Anleger prüfen, ob er sich das derzeitige Steuerrecht und damit die Steuerfreiheit von Kurgewinnen durch Investitionen oder Umschichtungen in 2008 für die Zukunft „einfrieren" möchte. Dabei sind natürlich grundsätzliche Überlegungen zur Liquidität, der Laufzeit und dem Renditeanspruch an das Gesamtvermögen voranzustellen.
Empfehlungen: 
  • Sofern der persönliche Steuersatz oberhalb von 25% liegt ist eine Verlagerung von Zinserträgen in das Jahr 2009 sinnvoll, da dies zu einer reduzierten Steuerbelastung führt.
    Bei festverzinslichen Wertpapieren sollten Papiere mit möglichst viel Stückzinsen erworben werden, da diese quasi den Sparerfreitrag erhöhen und mit weiteren Zinserträgen verrechnet werden können. Sofern die erste Zinszahlung dann in 2009 erfolgt, führt dies zu einer Ersparnis der Steuerbelastung in Höhe der Differenz aus persönlichem Steuersatz und der künftigen Abgeltungsteuer.
  • Zur Abgrenzung der nach altem Recht erworbenen Aktienbestände (Kursgewinne steuerfrei nach einem Jahr) von den neuen Aktienbeständen empfiehlt sich die Anlage eines Zweitdepots.
  • Offene Immobilienfonds sind von der neuen Abgeltungsteuer nahezu kaum betroffen und bieten somit weiterhin hohe steuerfreie Anteile.
  • Ein Aktienerwerb sollte wegen des Bestandsschutzes der aktuellen Kursgewinnbesteuerung (steuerfrei bei einer Haltedauer von > 1 Jahr) noch in 2008 erfolgen. Ggf. Sollten Verluste innerhalb der Spekulationsfrist realisiert werden. Diese können als „Alt-Verluste" bis zum Jahr 2013 mit künftigen Kursgewinnen verrechnet werden.
  • Für den Vermögensaufbau sollten Anlageformen genutzt werden, welche in der Sparphase zu keinen steuerpflichtigen Erträgen führen, wie z.B. Riester-Anlagen.
  • Wer in 2009 deutlich höhere Kapitaleinkünfte erwartet, so. z.B. durch eine fällige Lebensversicherung, sollten seinen Sparerfreibetrag im Jahr 2008 durch ein Vorziehen der Zinseinkünfte voll ausnutzen.
  • Die Besparung von klassischen Fondssparplänen kann auch im „Versicherungsmantel" erfolgen. Der Vorteil liegt insbesondere in der fehlenden Besteuerung der laufenden Erträge und in der geringeren Besteuerung der Erträge. Denn bei einer Laufzeit von 12 Jahren und einem Endalter von 60 Jahren gibt es einen Steuervorteil von 50% bezogen auf den Ertragszuwachs.
Diese Informationen der Volksbank Siegerland eG stellen bedeutende Teile der Abgeltungsteuer und somit einen Überblick dar, sie sind nicht vollständig und können eine persönliche, auf die individuelle Situation des Anlegers ausgerichtete Beratung nicht ersetzen. Fazit: Vor dem Beginn der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 sollten Anleger ihr Vermögen iner kritischen Prüfung unterziehen. Wer jetzt mit seinem Vermögen die richtige Startaufstellung einnimmt, kann bedeutende Anteile seiner Erträge dauerhaft steuerfrei vereinnahmen: eine einmalige Chance.