
Plan B
der Notfallordner
Viele Unternehmen, insbesondere inhabergebührte (Familien-) Betriebe, sind in zahlreichen Belangen auf die Person ihres Chefs zugeschnitten und oft auch von dessen Präsenz abhängig. Der ordenliche Betriebsablauf mag zwar für eine gewisse Zeit (z.B. im Urlaubsfall) gewährleistet sein, aber schon eine längere Krankheit, des Unternehmers kann diesen massiv beeinträchtigen, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Wer ein Unternehmen betreibt oder führt, trägt die Verantwortung auch dafür, dass sein Betrieb selbst dann seine Geschäftstätigkeit aufrechterhalten kann, wenn er plötzlich für längere Zeit ausfällt. Ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergeben sich in einem solchen Fall - neben dem Ausfall der Arbeitskraft - Probleme und viele Fragen. Erforderlich sind organisatorische und finanzielle Vorkehrungen ebenso wie vertragliche Regelungen und dokumentierte Willenserklärungen. Anspruch auf Fürsorge des Unternehmers haben Mitarbeiter seines Betriebs und im Privatbereich seine Familienangehörigen. Letzteres ist umso bedeutsamer, wenn die gesamte wirtschaftliche Existenz vom Erfolg des Unternehmens abhängig ist.
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