Ein Dokumentenakkreditiv ist das im Auftrag des Importeurs gegenüber dem Exporteur abgegebene Versprechen einer Bank, an den Exporteur innerhalb einer Frist eine bestimmte Summe zu zahlen gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente mit bestimmtem Inhalt, die in der Regel den Versand einer bestimmten Ware unter bestimmten Bedingungen ausweisen.

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Durch das Dokumenteninkasso werden Warengeschäfte „Zug um Zug“ abgewickelt. Der Importeur zahlt den Rechnungsbetrag gegen Vorlage vertraglich vereinbarten Dokumente, die durch den Exporteur auf dem Bankenweg angedient werden. Es besteht kein Zahlungsversprechen seitens der beteiligten Banken.

Das Dokumenteninkasso wird durch den Exporteur bei seiner Hausbank veranlaßt.

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Bankgarantien sind abstrakte (d. h. unabhängig von dem der Garantie zugrunde liegenden Geschäft), unwiderrufliche und in der Regel mit Verfalldatum versehene Zahlungsversprechen einer Bank für einen Eventualfall. Die Bank verpflichtet sich dabei bis zum Verfalltag, auf "erstes Anfordern" des Begünstigten den Garantiebetrag zu zahlen.

Folgende Formen der Bankgarantie sind im Außenhandel gebräuchlich:


  • Anzahlungsgarantie
  • Bietungsgarantie
  • Lieferungs- und Leistungsgarantie
  • Gewährleistungsgarantie
  • Konnossementsgarantie

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Volksbank Siegerland eG
BLZ: 46060040

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